Information zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024 an der Grundschule Mühlberg/Elbe
Was müssen die Eltern über die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024 wissen?
1. Zur Anmeldung finden sich bitte die Eltern (ein Elternteil) und auch das aufzunehmende Kind
persönlich in der Schule ein.
2. Es ist notwendig, die Geburtsurkunde des Kindes als auch die Teilnahmebestätigung an der
Sprachstandsfeststellung zur Anmeldung vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind von der
Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen
entsprechenden Nachweis!
Aus den vorzulegenden Unterlagen (evtl. notwendige schriftliche Bescheide Jugendamt /
Amtsgericht)
muss auch eindeutig das Sorgerecht über das einzuschulende Kind ersichtlich sein.
3. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren sind,
müssen angemeldet werden.
4. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 das sechste Lebensjahr
vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen
werden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes
enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
5. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.
6. Die Anmeldung der Kinder erfolgt für den Einzugsbereich der Grundschule Mühlberg/Elbe,
An der Postsäule 10-12, im Sekretariat am
Dienstag, dem 10. Januar 2023, und am
Mittwoch, dem 11. Januar 2023.
Alle Eltern erhalten eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung, in welcher die Uhrzeit
mitgeteilt wird.
Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt Herzberg:
Die Einschulungsuntersuchungen finden an folgenden Tagen im Gesundheitsamt Herzberg,
Grochwitzer Straße 20, statt:
Dienstag, 14. Februar 2023, ab 7.30 Uhr sowie
Donnerstag, 16. Februar 2023, ab 7.30 Uhr.
Die genauen zeitlichen Termine (jeweils nur bis 11.00 Uhr) werden mit den Eltern zur Anmeldung in der Schule persönlich abgesprochen.
Schulbezirk für die Grundschule Mühlberg/Elbe ist auf der Grundlage der Satzung der Verbandsgemeinde Liebenwerda über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Liebenwerda (Schulbezirkssatzung) vom 07.10.2020 folgender Schuleinzugsbereich: Stadtgebiet Mühlberg/Elbe mit den Ortsteilen Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg/Elbe.