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Information zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024 an der Grundschule Mühlberg/Elbe

20. 12. 2022

Was müssen die Eltern über die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024 wissen?

 

1. Zur Anmeldung finden sich bitte die Eltern (ein Elternteil) und auch das aufzunehmende Kind

    persönlich in der Schule ein.

 

2. Es ist notwendig, die Geburtsurkunde des Kindes als auch die Teilnahmebestätigung an der

    Sprachstandsfeststellung zur Anmeldung vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind von der

    Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen

    entsprechenden Nachweis!

    Aus den vorzulegenden Unterlagen (evtl. notwendige schriftliche Bescheide Jugendamt /

    Amtsgericht) muss auch eindeutig das Sorgerecht über das einzuschulende Kind ersichtlich sein.

 

3. Alle Kinder, die in der Zeit vom    1. Oktober 2016    bis    30. September 2017  geboren sind,

    müssen angemeldet werden.

 

4. Kinder, die in der Zeit vom  1. Oktober 2023  bis  31. Dezember 2023  das sechste Lebensjahr

    vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen

    werden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes

    enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

 

5. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.

 

6. Die Anmeldung der Kinder erfolgt für den Einzugsbereich der Grundschule Mühlberg/Elbe,

    An der Postsäule 10-12, im Sekretariat am

 

               Dienstag, dem 10. Januar 2023, und am

               Mittwoch, dem 11. Januar 2023.

 

    Alle Eltern erhalten eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung, in welcher die Uhrzeit

    mitgeteilt wird.

 

Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt Herzberg:

Die Einschulungsuntersuchungen finden an folgenden Tagen im Gesundheitsamt Herzberg,

Grochwitzer Straße 20, statt:

 

               Dienstag, 14. Februar 2023, ab 7.30 Uhr sowie

               Donnerstag, 16. Februar 2023, ab 7.30 Uhr.

 

Die genauen zeitlichen Termine (jeweils nur bis 11.00 Uhr) werden mit den Eltern zur Anmeldung in der Schule persönlich abgesprochen.

 

Schulbezirk für die Grundschule Mühlberg/Elbe ist auf der Grundlage der Satzung der Verbandsgemeinde Liebenwerda über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Liebenwerda (Schulbezirkssatzung) vom 07.10.2020 folgender Schuleinzugsbereich: Stadtgebiet Mühlberg/Elbe mit den Ortsteilen Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg/Elbe.