I n f o r m a t i o n zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 an der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe
Was müssen die Eltern über die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 wissen?
1. Zur Anmeldung finden sich bitte die Eltern (ein Elternteil) und auch das aufzunehmende Kind
persönlich in der Schule ein.
2. Es ist notwendig, die Geburtsurkunde des Kindes als auch Unterlagen zum Sorgerecht vorzulegen.
Aus den vorzulegenden Unterlagen (evtl. notwendige schriftliche Bescheide Jugendamt / Amtsgericht)
muss eindeutig das Sorgerecht über das einzuschulende Kind ersichtlich sein (z. B. Negativbe-
scheinigungen für alleiniges Sorgerecht oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung bei
nicht verheirateten Paaren). Auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung ist zur
Anmeldung vorzulegen.
3. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren sind,
müssen angemeldet werden.
4. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr
vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen
werden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes
enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
5. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.
6. Die Anmeldung der Kinder erfolgt für den Einzugsbereich der Stadt Mühlberg in der
Grundschule Mühlberg/Elbe, An der Postsäule 10-12, im Sekretariat am
Montag, dem 16. Februar 2026, und am
Donnerstag, dem 19. Februar 2026.
Die Eltern hatten die Möglichkeit, online Termine für die Schulanmeldung zu buchen oder erhielten eine persönliche Einladung zur
Schulanmeldung übermittelt, in welcher die Uhrzeit mitgeteilt wurde. Bitte beachten Sie die vereinbarten Termine!
Einschulungsuntersuchung auch in diesem Jahr im Gesundheitsamt Herzberg:
In diesem Jahr finden die Terminabsprachen zur schulärztlichen Untersuchung nicht wie gewohnt über die Schulen statt, sondern über ein Online-Termintool der Landkreisseite. Die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist Pflicht (§ 37 Brandenburgisches Schulgesetz) und findet unabhängig von der Anmeldung an unserer Grundschule statt. Die schulärztlichen Stellungnahmen werden der Schule übermittelt.
Schulbezirk für die Grundschule Mühlberg/Elbe ist auf der Grundlage der Schulbezirkssatzung der Verbandsgemeinde Liebenwerda die Stadt Mühlberg/Elbe mit den Ortsteilen Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg/Elbe.
R. Neumann
Schulleiterin GS Mühlberg/Elbe
Bild zur Meldung: I n f o r m a t i o n zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 an der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe


