I n f o r m a t i o n zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe
Was müssen die Eltern über die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019 wissen?
1. Zur Anmeldung finden sich bitte die Eltern (ein Elternteil) und auch das aufzunehmende Kind persönlich in der Schule ein.
2. Es ist notwendig, die Geburtsurkunde des Kindes als auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung zur Anmeldung vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis! Aus den vorzulegenden Unterlagen (evtl. notwendige schriftliche Bescheide Jugendamt / Amtsgericht) muss auch eindeutig das Sorgerecht über das einzuschulende Kind ersichtlich sein.
3. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren sind, müssen angemeldet werden.
4. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes
enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
5. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.
6. Die Anmeldung der Kinder erfolgt für den Einzugsbereich der Stadt Mühlberg in der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe, An der Postsäule 10-12, im Sekretariat am
Mittwoch, dem 10. Januar 2018, und am
Donnerstag, dem 11. Januar 2018.
Alle Eltern erhalten eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung, in welcher die Uhrzeit mitgeteilt wird.
Einschulungsuntersuchung wieder in Bad Liebenwerda:
Die Einschulungsuntersuchungen finden an folgenden Tagen im Gesundheitsamt Bad Liebenwerda, Riesaer Straße 19, statt:
Donnerstag, 18. Januar 2018, ab 7.40 Uhr sowie
Dienstag, 23. Januar 2018, ab 7.40 Uhr
Die genauen zeitlichen Termine (jeweils nur bis 11.40 Uhr) werden mit den Eltern zur Anmeldung in der Schule persönlich abgesprochen.
Schulbezirk für die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe ist auf der Grundlage der Satzung über die Bildung von Schulbezirken vom 02. 06. 1999 folgender Schuleinzugsbereich:
Territorium der Stadt Mühlberg/Elbe mit den Ortsteilen Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg/Elbe und den bewohnten Gemeindeteilen Altbelgern, Borschütz, Gaitzsch, Köttlitz, Lönnewitz, Schweditz, Weinberge und Wendisch-Borschütz.
Den Eltern aus den Ortsteilen Neuburxdorf, Burxdorf und Langenrieth der Stadt Bad Liebenwerda wird freigestellt, das Grundschulzentrum Bad Liebenwerda oder die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe anzuwählen. Das Verfahren über das Staatliche Schulamt Cottbus zu beantragen, entfällt ersatzlos. Die Anmeldung kann ohne Probleme auch in diesem Jahr in der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe erfolgen.