Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021
Was müssen die Eltern über die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 wissen?
1. Zur Anmeldung finden sich bitte die Eltern (ein
Elternteil) und auch das aufzunehmende Kind
persönlich in der Schule ein.
2. Es ist notwendig, die Geburtsurkunde des
Kindes als auch die Teilnahmebestätigung an
der Sprachstandsfeststellung zur Anmeldung
vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind von
der Teilnahme am Verfahren der Sprachstands-
feststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen
entsprechenden Nachweis!
Aus den vorzulegenden Unterlagen (evtl.
notwendige schriftliche Bescheide Jugendamt /
Amtsgericht) muss auch eindeutig das Sorgerecht
über das einzuschulende Kind ersichtlich sein.
3. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober
2013 bis 30. September 2014 geboren
sind, müssen angemeldet werden.
4. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020
bis 31. Dezember 2020 das sechste
Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der
Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule
aufgenommen werden. Entsprechende Anträge
sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungs-
stand des Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in
die Schule beginnt die Schulpflicht.
5. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt
wurden, müssen neu angemeldet werden.
6. Die Anmeldung der Kinder erfolgt für den
Einzugsbereich der Stadt Mühlberg in der
Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe, An der
Postsäule 10-12, im Sekretariat am
Mittwoch, dem 22. Jan. 2020,
und am
Donnerstag, dem 23. Jan. 2020.
Alle Eltern erhalten eine persönliche Einladung
zur Schulanmeldung, in welcher die Uhrzeit
mitgeteilt wird.
Einschulungsuntersuchung in diesem Jahr im Gesundheitsamt Herzberg:
Die Einschulungsuntersuchungen finden an folgenden Tagen im Gesundheitsamt Herzberg,
Grochwitzer Straße 20, statt:
Montag, 2.3.2020, ab 7.30 Uhr sowie
Mittwoch, 4.3.2020, ab 7.30 Uhr.
Die genauen zeitlichen Termine (jeweils nur bis 11.00 Uhr) werden mit den Eltern zur Anmeldung in der Schule persönlich abgesprochen.
Schulbezirk für die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe ist auf der Grundlage der Satzung über die Bildung von Schulbezirken vom 02. 06. 1999 folgender Schuleinzugsbereich:
Territorium der Stadt Mühlberg/Elbe mit den Ortsteilen Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg/Elbe und den bewohnten Gemeindeteilen Altbelgern, Borschütz, Gaitzsch, Köttlitz, Lönnewitz, Weinberge und Wendisch-Borschütz.
Den Eltern aus den Ortsteilen Neuburxdorf, Burxdorf und Langenrieth der Stadt Bad Liebenwerda wird freigestellt, das Grundschulzentrum Bad Liebenwerda oder die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe anzuwählen. Das Verfahren über das Staatliche Schulamt Cottbus zu beantragen, entfällt ersatzlos. Die Anmeldung kann ohne Probleme auch in diesem Jahr in der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe erfolgen.