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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021

16. 01. 2020

Was müssen die Eltern über die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 wissen?

 

1. Zur Anmeldung finden sich bitte die Eltern (ein

    Elternteil) und auch das aufzunehmende Kind

    persönlich in der Schule ein.

 

2. Es ist notwendig, die Geburtsurkunde des

    Kindes als auch die Teilnahmebestätigung an

    der Sprachstandsfeststellung zur Anmeldung

    vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind von

    der Teilnahme am Verfahren der Sprachstands-

    feststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen

    entsprechenden Nachweis!

    Aus den vorzulegenden Unterlagen (evtl.

    notwendige schriftliche Bescheide Jugendamt /

    Amtsgericht) muss auch eindeutig das Sorgerecht

    über das einzuschulende Kind ersichtlich sein.

 

3. Alle Kinder, die in der Zeit vom    1. Oktober

    2013    bis    30. September 2014  geboren

    sind, müssen angemeldet werden.

 

4. Kinder, die in der Zeit vom  1. Oktober 2020

    bis  31. Dezember 2020  das sechste

    Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der

    Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule

    aufgenommen werden. Entsprechende Anträge

    sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungs-

    stand des Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in

    die Schule beginnt die Schulpflicht.

 

5. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt

    wurden, müssen neu angemeldet werden.

 

6. Die Anmeldung der Kinder erfolgt für den

    Einzugsbereich der Stadt Mühlberg in der

    Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe, An der

    Postsäule 10-12, im Sekretariat am

 

                        Mittwoch, dem 22. Jan. 2020,  

    und am

                   Donnerstag, dem 23. Jan. 2020.

 

    Alle Eltern erhalten eine persönliche Einladung

    zur Schulanmeldung, in welcher die Uhrzeit

    mitgeteilt wird.

 

Einschulungsuntersuchung in diesem Jahr im Gesundheitsamt Herzberg:

Die Einschulungsuntersuchungen finden an folgenden Tagen im Gesundheitsamt Herzberg,

Grochwitzer Straße 20, statt:

 

                   Montag, 2.3.2020, ab 7.30 Uhr sowie

                Mittwoch, 4.3.2020, ab 7.30 Uhr.

 

Die genauen zeitlichen Termine (jeweils nur bis 11.00 Uhr) werden mit den Eltern zur Anmeldung in der Schule persönlich abgesprochen.

 

Schulbezirk für die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe ist auf der Grundlage der Satzung über die Bildung von Schulbezirken vom 02. 06. 1999 folgender Schuleinzugsbereich:

Territorium der Stadt Mühlberg/Elbe mit den Ortsteilen Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg/Elbe und den bewohnten Gemeindeteilen Altbelgern, Borschütz, Gaitzsch, Köttlitz, Lönnewitz, Weinberge und Wendisch-Borschütz.

 

Den Eltern aus den Ortsteilen Neuburxdorf, Burxdorf und Langenrieth der Stadt Bad Liebenwerda wird freigestellt, das Grundschulzentrum Bad Liebenwerda oder die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe anzuwählen. Das Verfahren über das Staatliche Schulamt Cottbus zu beantragen, entfällt ersatzlos. Die Anmeldung kann ohne Probleme auch in diesem Jahr in der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe erfolgen.